Die Therapie wird auf Grundlage der Heilmittelverordnung durchgeführt. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, rechnen wir Ihre Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Erwachsene müssen für die Behandlung eine Zuzahlung (je nach Krankenkasse unterschiedlich) leisten + 10,- € pro Rezept bezahlen. Bei Zuzahlungen, die jährlich über 2% Ihres Einkommens (chronisch Kranke 1%) liegen, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Kinder sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.
Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, schließen wir mit Ihnen eine Behandlungsvereinbarung ab und stellen Ihnen die Behandlung privat in Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein und bekommen anschließend die Kosten erstattet.
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