Der Weg zur Therapie

Wenn Ihr Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO, Phoniater, Neurologe, Kieferorthopäde) einen Therapiebedarf festgestellt hat, wird er Sie an uns verweisen. Sie sollten sich in diesem Fall telefonisch bei uns melden, damit wir einen passenden Termin vereinbaren können. Wir bitten Sie, sich erst dann ein Rezept für die logopädische Behandlung (Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie) zu besorgen, wenn Sie einen Termin vereinbart haben. Das Rezept darf beim Ersttermin nicht älter als 14 Tage sein, da es ansonsten verfällt und/oder geändert werden muss.

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